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Krankenversicherungen: Bei Kostengutsprachen extreme Umtriebe

Eine verspätete Kostengutsprache, widersprüchliche Darstellungen von Arzt Alexey Schwarz, FMH, und Krankenversicherer Groupe Mutuel sowie ein Ombudsverfahren mit Gabrielle Mekler, FMH, das ohne Klärung blieb: Teil I dokumentiert, wie J.D.s Versuch, einen administrativen Konflikt zu lösen, letztlich in die Beendigung der Behandlung mündete.

J.D.* nahm 2018 eine Behandlung bei Dr. med. Dr. rer. nat. Alexey Schwarz in Zürich auf. Parallel zur Hauptbehandlung benötigte J.D. vom Arzt einen Antrag auf Kostengutsprache bei der Groupe Mutuel Krankenversicherung. Laut J.D. habe sich der Arzt negativ über die Mutuel geäussert. Er sagte, dass diese bei Kostengutsprachen extreme Umtriebe verursache, die gar nicht nötig wären und nicht vergütet würden: J.D. solle am besten die Krankenversicherung wechseln. Tatsächlich gab es darauf Probleme mit dem Antrag auf Kostengutsprache.

Wenn sich Arzt und Krankenversicherung widersprechen

Auf den im Februar 2019 gestellten Antrag auf Kostengutsprache… passierte monatelang nichts. J.D. fragte Schwarz bei jedem Termin, ob die Krankenversicherung den Antrag beantwortet habe. Nichts. Dr. med. Dr. rer. nat. Alexey Schwarz wusste von nichts. J.D. empfand die Situation seltsam und fragte nach einigen Monaten eine Vertrauensperson, was sie nun tun solle. „Direkt bei der Krankenversicherung nachfragen“, so deren Antwort. Gesagt, getan.
Die Mutuel Versicherung meldete zurĂĽck, der Arzt hätte innert zwei Wochen nach Einreichen des Antrags im Februar eine Aufforderung erhalten, ergänzende Informationen einzureichen. Die Mutuel stellte J.D. eine Kopie von Schwarz‘ Antrag zu mitsamt der Anforderung der Mutuel. AuĂźerdem habe die Mutuel Schwarz vor kurzem einen „Reminder“ geschickt. Eine Kopie dieses Reminders stellte sie J.D. ebenfalls zu. Somit wäre der Fall laut Mutuel klar: Der Arzt hatte auf die Aufforderung, zusätzliche Informationen einzureichen, monatelang nicht reagiert, sodass schliesslich Ende Juni ein Reminder geschickt worden sei.

und die Patientin keine Lust auf Streit hat

Da J.D. Anfang Juli gerade auf dem Sprung in die Sommerferien war, beschloss sie, Schwarz erst nach der RĂĽckkehr Mitte Juli nochmals auf den Antrag auf Kostengutsprache anzusprechen. Gesagt, getan. Wieder wusste Schwarz von nichts. Er habe noch keine Antwort von der Mutuel erhalten. Er werde nun bei der Mutuel „nachhaken“, versprach er J.D. J.D. sagt, sie habe sich in diesem Moment gefragt, ob Schwarz irgendetwas wolle als Gegenleistung dafĂĽr, dass er diesen Antrag auf Kostengutsprache bearbeitet. Schliesslich hatte er sich explizit ĂĽber „unnötige Umtriebe“ ausgelassen, die die Mutuel veursache und vorgeschlagen, dass J.D. die Krankenversicherung wechsle. Möglicherweise wollte Schwarz mit seinem Verhalten auch erreichen, dass J.D. im eigenen Interesse die Krankenversicherung wechselt, ohne dies direkt auszusprechen. Bloss war fĂĽr J.D. das Problem in diesem Moment primär die Mitteilung der Mutuel, Schwarz reagiere nicht auf die Aufforderung, weitere Informationen einzureichen. J.D. sagt, sie wäre nicht in einer Verfassung gewesen, mit Schwarz zu streiten, ob er die Sendungen der Mutuel erhalten habe oder nicht und ob sie nun die Krankenversicherung wechseln mĂĽsse oder nicht.

Wesentlich für J.D. war die Meinung einer von Schwarz unabhängigen Gesundheitsfachperson zum Antrag, den Schwarz im Februar eingereicht hatte: dieser enthalte viele überflüssige Aussagen, während für den Antrag Relevantes fehle, erklärte diese Gesundheitsfachperson J.D. unabhängig von der Mutuel. Und J.D.? "Der Antrag enthielt vor allem vereinzelt auch falsche Informationen", kommentiert J.D. Schwarz' Antrag vom Februar.
Für J.D. wesentlich war auch Schwarz' Aussage, die Umtriebe, die die Mutuel unnötigerweise verursache, würden nicht angemessen vergütet. J.D.: "Ich denke, Dr. med. Dr. rer. nat. Schwarz verdient als Allgemeinpraktiker ohne MPA - er führt seine Praxis alleine - sicher genug, dass er nicht wie ich jeden Rappen zweimal umdrehen muss, um die Anforderungen der Mutuel auch zu einem etwas tieferen Salär erfüllen zu können."

Die Ombudsstelle der AerzteGesellschaft ZĂĽrich (AGZ)

J.D. wandte sich im August 2019 – in sechs Monaten drei oder vier RĂĽckfragen bei Dr. Schwarz betreffend den Stand der Kostengutsprache hinter sich – an die Ombudsstelle der AerzteGesellschaft ZĂĽrich (AGZ) mit der Frage, wer die Wahrheit sage: Dr. med. Dr. rer. nat. Alexey Schwarz oder die Mutuel Versicherung.

Hinweis: Die AerzteGesellschaft Zürich AGZ ist die Basisorganisation der Berufsorganisation "FMH" der Schweizerischen Ärzteschaft im Kanton Zürich. Der AGZ gehören im Kanton Zürich praktizierende FMH-Ärzt:innen an, ausser Assistenz- und Oberärzt:innen, die schweizweit in der FMH-Basisorganisation "Verband Schweizerischer Assistenz- und Oberärzt:innen" (VSAO) organisiert sind. Viele FMH-Basisorganisationen führen Ombudsstellen.

Als Beschwerde sah J.D. die Anfrage an die AGZ-Ombudsstelle eigentlich nicht. J.D. wollte primär wissen, wie es mit ihrem Antrag auf Kostengutsprache nach einem halben Jahr Wartezeit weitergehen soll… Sie rechnete damit, dass Alexey Schwarz, der sich auch als „psychosozialen Mediziner“ bezeichnet, dafĂĽr sicher Verständnis hätte. Jedoch nimmt die Ombudsstelle der AGZ nur Beschwerden entgegen, keine Anfragen, und sie bearbeitet auch nur Beschwerden.
Die Ombudsstelle der AGZ orientierte Dr. Schwarz ĂĽber J.D.’s „Beschwerde“ und bat um Stellungnahme. Die entsprechende Mitteilung stellte die Ombudsstelle J.D. in Kopie zu: Keep on dreaming, J.D. wartete vergeblich auf eine Stellungnahme von Schwarz. Die Ombudsstelle wartete wohl auch. Dachte Schwarz, J.D. und die Ombudsstelle könnten warten, bis sie – schwarz wĂĽrden?

Zwei Monate fĂĽr Stellungnahme zu „Beschwerde“

Etwa zwei Monate nach der Anfrage der Ombudsstelle an Schwarz lief Schwarz J.D. ĂĽber den Weg. Genau genommen teilt sich Schwarz ein Wartezimmer mit einem anderen Gesundheitsdienstleister. Er sah wohl nach, ob noch Patienten fĂĽr ihn im Wartezimmer wären, und entdeckte dabei – J.D., die einen Termin beim anderen Gesundheitsdienstleister warnahm: „Das war das Ende. Er sah mich, erkannte mich und teilte mir auf der Stelle und unmissverständlich mit, wutentbrannt, dass meine Behandlung bei ihm beendet ist. Kein Gespräch.“
Kurz darauf ging bei der Ombudsstelle dann auch die Stellungnahme ein, auf die sie und J.D. seit zwei Monaten warteten: Schwarz erklärte darin, dass er auf eine Stellungnahme verzichte, da J.D. nicht mehr in Behandlung bei ihm sei. Ende gut, alles gut? Nein. Für J.D. hatte die Anfrage an die Ombudsstelle der AGZ längerfristig noch ein unangenehmes Nachspiel, das wir auf diesem Blog separat abhandeln. Die Ombudsstelle der AGZ schloss den Fall, wobei Ombudsfrau Dr. med. Mekler J.D. mitteilte, die Ombudsstelle könne Schwarz nicht zur Weiterbehandlung zwingen. Fin.

Auch Ombudsfrau scheut Stellungnahme

J.D.:

„Ich habe keine Google-Review zu Schwarz hinterlassen, weil meine Behandlung bei Dr. Schwarz nicht öffentlich ist. Die Behandlung bei ihm war an sich gut, dachte ich. Ich hatte keine Beanstandungen. Das hätte sich in einer Review auch sagen lassen. Aber was er mit dem Antrag auf Kostengutsprache geboten hat, war nicht in Ordnung, und der Behandlungsabbruch war auch nicht in Ordnung. Ă„rzte in einer Vertrauensposition dĂĽrfen Patient:innen in einem Abhängigkeitsverhältnis nicht einfach so fallen lassen. Schwarz nennt sich zudem ‚psychsozialer Mediziner‘, sein Verhalten hatte damit aber nichts zu tun.
Von der Ombudsstelle hätte ich einen anderen Einsatz erwartet als lediglich eine Stellungnahme von Schwarz zu verlangen und seinen Verzicht auf eine Stellungnahme nach zwei Monaten Wartezeit sang- und klanglos zu akzeptieren. Hier wäre es darum gegangen, mit Schwarz zusammen die Schwierigkeiten bei der Bearbeitung von Anforderungen der Mutuel Krankenversicherung zu klären und diese nachvollziehbar zu erklären. Aber Ombudsfrau Mekler hat nicht mal Schwarz‘ Verhalten kommentiert. Dass die Ombudsstelle Schwarz nicht zur Weiterbahndlung zwingen könne, war ihre einzige substanzielle Mitteilung in der Angelegenheit. Ă„rztliche StandesdĂĽnkel gegenĂĽber Patient:innen? Na ja, ich fand ja auch sonst keinen Schweizer FMH-Arzt, der das Verhalten von Alexey Schwarz kommentieren wollte.
Schliesslich und endlich habe ich inzwischen – auch aus anderen GrĂĽnden – Angst vor der Schweizer Ă„rzteschaft und möglichen Retourkutschen auf Kritik.“

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